„Bahn für Alle“, NABU und VCD lehnen Gesetz zu Bahnprivatisierung ab

Das Bündnis „Bahn für Alle“, der Naturschutzbund NABU und der Verkehrsclub VCD lehnen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilprivatisierung der Bahn ab. Der Gesetzentwurf sei unvollständig und gebe eine falsche Richtung vor: Statt einer Offensive für die klimafreundliche Bahn stünden künftig die Gewinnmaximierung und Netzschrumpfung im Mittelpunkt. Die Verbände kündigen einen breiten Widerstand gegen dieses Privatisierungsgesetz an.

Gerhard Timm, Geschäftsführer des BUND, sagte dazu am Freitag in Berlin: „Die Bundesregierung will die Bahnprivatisierung gegen den Willen von zwei Dritteln der Bevölkerung durchpeitschen. Der Gesetzentwurf zeigt, wo die Reise hingehen soll: Tiefensee und Mehdorn wollen sich von der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene verabschieden, die wir klima- und beschäftigungspolitisch dringend brauchen.“ Geplant sei eine Verkleinerung des Netzes. Denn wie schon bei den Regionalisierungsmitteln sehe auch das Privatisierungsgesetz vor, dass künftig die Bundesmittel für den Netzerhalt real jedes Jahr weniger werden. Ein Mindestbetrag sei nicht vorgesehen.

Wolfgang Pieper, Vorstandssekretär der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, wie der BUND Mitglied im Bündnis „Bahn für Alle“, betonte, „Privatisierung bedeutet für die Beschäftigten meist eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und die Prekarisierung ihrer Arbeitsplätze. Für die Kunden bedeutet sie höhere Preise und Rückzug aus der Fläche.“ Das zeige z.B. die Privatisierung der Bundespost. Aus diesen Erfahrungen lehne ver.di die Privatisierung der Bahn ab. Auch der DGB ist dieser Meinung gefolgt. Zu begrüßen sei, dass das Thema nun auch in der Fläche ankomme und mehrere SPD-Landesparteitage gegen die Bahnprivatisierung votiert haben. „Wir brauchen endlich eine offene Debatte über das ?Ob? einer Kapitalprivatisierung der DB AG. Deshalb sind Inhalt und Zeitplan für die DB-Kapitalprivatisierung inakzeptabel.“

Heidi Tischmann, Referentin für Verkehrspolitik beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) unterstrich, dass „der Begriff ‚unternehmerische Freiheit‘ in diesem Zusammenhang nur die Stilllegung von Strecken oder die Einschränkung von Kapazitäten bedeuten könne. Denn mit dem Schienennetz lässt sich kein Geld verdienen.“ Werde dem Gesetzentwurf zugestimmt, gebe der Staat die Verantwortung und jede Gestaltungsmöglichkeit für die Bahninfrastruktur ab, obwohl weiter öffentliche Mittel fließen. „Im Straßenverkehr wäre das undenkbar“, betonte die Verkehrsexpertin.

Dietmar Oeliger, Verkehrsreferent des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) bemängelte, dass der Gesetzentwurf nur den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zu finden suche, um die Verantwortlichen aus Politik und der DB AG zufrieden zu stellen. „Dies ist der Bedeutung des Unterfangens unwürdig. Wegen steigender Energiepreise und der Notwendigkeit des Klimaschutzes muss deutlich mehr Verkehr auf die Schiene gebracht, müssen die Schienenverkehrsleistungen und –anteile deutlich gesteigert werden“, sagte er. Voraussetzung dafür seien ein fairer Wettbewerb zwischen den verschiedenen Bahnbetreibern auf einer modernen, flächendeckenden Schieneninfrastruktur sowie eine klare Prioritätensetzung bei den Investitionen für umweltverträgliche und effiziente Schienenprojekte.“

Für Rückfragen:

  • Werner Reh (BUND), Telefon 0171 / 499 79 27
  • Armin Duttine (ver.di), Telefon 0160 / 538 72 50
  • Heidi Tischmann, Telefon 0160/98121767
  • Dietmar Oeliger, Telefon 0172/9201823
  • Stefan Diefenbach-Trommer (Bahn für Alle), Telefon 06421/ 933 050