Nach Experten-Kritik im Bundestag sollte Bahnprivatisierung aufgegeben werden

Nach der vernichtenden Kritik von Juristen an der geplanten Bahnprivatisierung solle das Vorhaben aufgegeben werden, hat das Bündnis „Bahn für Alle“ gefordert. Erwartungsgemäß habe die überwiegende Mehrheit der Rechtsexperten während der Anhörung im Bundestag am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung gravierende Mängel attestiert. „Es ist an der Zeit, das Projekt Bahnprivatisierung zu begraben und stattdessen Energie und Geld in die Verbesserung der Bahn in öffentlicher Hand zu stecken“, sagte Stefan Diefenbach-Trommer vom Bündnis „Bahn für Alle“. Der Auftrag des Bundestages vom November 2006 sei nicht erfüllbar. Der Bund müsse endlich seine Verpflichtung aus dem Grundgesetz wahrnehmen und für guten Schienenverkehr sorgen.

„Sollte Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) auf seinem Gesetzentwurf beharren, drohen dem Bund und der Deutschen Bahn AG enorme rechtliche und finanzielle Risiken“, sagte Diefenbach-Trommer. Ein „schwer kalkulierbares finanzielles Risiko“ hat Prof. Dr. Michael Fehling in seiner schriftlichen Stellungnahme für den Bundestag ausgemacht. „Diese Risiken und ein so kompliziertes Gesetz sind überflüssig“, erklärte Diefenbach-Trommer vom Bündnis „Bahn für Alle“. „Der einfachste und sicherste Weg, den Bahnverkehr zu verbessern, ist, die Bahn in öffentlicher Hand zu halten.“

Diefenbach-Trommer wies darauf hin, dass es weder rechtlichen Druck zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG gebe noch eine entsprechende Entscheidung des Bundestages dazu. Vielmehr verpflichtet das Grundgesetz den Bund, im Interesse der Allgemeinheit für ein gutes Verkehrsangebot auf der Schiene zu sorgen sowie das Schienennetz instandzuhalten und bedarfsgerecht auszubauen. Dazu wurde der Artikel 87e im Zuge der Bahnreform 1993 ins Grundgesetz eingefügt. „Der Bund muss diese Verantwortung endlich wahrnehmen und für eine bessere Bahn sorgen“, sagte Diefenbach-Trommer. „Über eine Kapitalprivatisierung wurde 1993 im Bundestag überhaupt nicht gesprochen. Es wurde dem Bund lediglich erlaubt, die Bundesbetriebe in privatwirtschaftlicher Rechtsform zu führen.“ Statt eines Privatisierungsgesetzes brauche es ein Gesetz, das verkehrs- und umweltpolitische Anforderungen an die Bahn definiere und sicher stelle, dass das Bundesunternehmen Deutsche Bahn AG diese Anforderungen erfüllt.

Das Bündnis „Bahn für Alle“ wird getragen von Attac, Bahn von unten, BUND, Bürgerbahn statt Börsenbahn, Eurosolar, Grüne Jugend, NaturFreunde Deutschlands, Robin Wood, Umkehr, VCD Brandenburg sowie Verdi und setzt sich ein für eine verbesserte Bahn in öffentlicher Hand.

Artikel 87e, Absatz 4, Satz 1 des Grundgesetzes lautet: „Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird.“

Für Rückfragen: Stefan Diefenbach-Trommer (Bahn für Alle), Telefon 06421 / 93 30 50