Bundesregierung macht den Bock zum Gärtner

Zu der Berufung des neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Utz-Helmuth Felcht nimmt das Bündnis Bahn für Alle wie folgt Stellung:
Die Bahn befindet sich zu 100% in öffentlicher Hand. Nach der Auffassung von 78% der Bevölkerung soll das auch so bleiben. Stellt doch die Bahn nicht nur das Adernetz der Wirtschaft dar, sondern ist auch für die Klimapolitik ein zentrales Steuerungsinstrument für eine zukunftsfähige Politik. Bundesverkehrsminister Ramsauer betonte, Felcht sei ″ein exzellenter Kenner des Börsengeschehens″, was in Hinblick auf den nach wie vor ″politisch gewünschten Börsengang mittel- und langfristig wichtig″ sei. Bahn für Alle meint: Finger weg vom Börsengang. Die Regierung sollte dafür Sorge tragen, dass die Bahn treuhänderisch für die Eigentümer, die Bürgerinnen und Bürger hierzulande, gelenkt und kontrolliert wird.

Nach den aktuellen Plänen sieht es jedoch schlecht aus mit Lenkung und Kontrolle: Von zehn Aufsichtsratspositionen sind wieder sechs mit Managern aus der Wirtschaft besetzt, die aus ihren Haupttätigkeiten heraus Interessen vertreten, die einer bürgernahen und klimafreundlichen Bahn völlig entgegen stehen.

Utz-Helmuth Felcht wird weiter halbtags als Managing Director für One Equity Partners arbeiten: Er ist damit direkter Interessenvertreter eines sogenannten Privat-Equity-Fonds. Sein Interessenkonflikt ist unauflösbar: Als Treuhänder hat er das Vermögen der Steuerzahler zu schützen. Als Vertreter der Kapitalanleger ist er potentiell an einem niedrigen Verkaufspreis bei einem Börsengang interessiert.

Bei Christoph Dänzer-Vanotti, Vorstandsmitglied bei E.ON und Jürgen Großmann, Vorstandsvorsitzender von RWE, dürften das Interesse an Klimaschutz hinter den Konzernineressen der Enegieriesen zurückstehen. Jürgen Großmann ist zudem als Alleineigentümer der Georgsmarienhütte Lieferant von ICE-Achsen.

Die von Ramsauer eingeforderte Blankovollmacht zum jederzeitigen Rücktritt ist aus Bürgersicht reiner Populismus. Schon zuvor stand es dem Bund als Alleineigentümer jederzeit frei, Aufsichtsräte abzuberufen. Das Problem liegt darin, dass schon von vornherein Vertreter berufen werden, die gegenüber einer bürgernahen und umweltpolitisch weitsichtigen Bahn völlig konträre Interessen aufweisen. Und die dennoch noch nie aus diesen Gründen abberufen wurden.