Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am Bundesverkehrsministerium

von Dieter Schwarz

Unter der Überschrift Milliarden außer Kontrolle berichtet das „Handelsblatt“ am 27.6.11, S.14 vierspaltig über die „scharfe Kritik des Bundesrechnungshofs am Bundesverkehrsministerium“. Nach der Finanzierungsvereinbarung von 2009 zwischen Bund und DB AG erhalte der Konzern pro Jahr 2,5 Mrd. Euro und müsse im Gegenzug einen Jahresbericht vorlegen, in dem die DB AG  selbst erklärt, ob sie die mit dem „Bund vereinbarten Qualitätsziele erreicht“ habe.

Laut Handelsblatt übt nun der Bundesrechnungshof scharfe Kritik am Bund, der zwar Milliarden für das Schienennetz an die Bahn überweise, aber den Konzern selbst bewerten lasse, ob das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Die Rechnungsprüfer bezeichnen den vorgelegten Netzzustandsbericht als „nicht geeignet zur Outputkontrolle bei der Schienenwegefinanzierung“, und das Handelsblatt übersetzt diese Bewertung des Rechnungshofs in „Klartext: Der Bund weiß nicht, ob die Steuermilliarden wirklich sinnvoll investiert werden.“ Dies sei „wie eine Ohrfeige für das Bundesverkehrsministerium“.

In dem DB-Bericht würden nämlich wesentliche Informationen fehlen. So seien etwa bei der Berechnung des Durchschnittsalters des Schienennetzes 12 Prozent der Gleiskilometer und sogar 43 Prozent aller Weichen gar nicht berücksichtigt worden, auch 62 Prozent der Bahnhofsgebäude seien bei der Bewertung des Zustands außen vor geblieben. Die DB AG habe teils sogar „Zustandsnoten für Bahnanlagen vergeben, die vor Ort nicht vorzufinden waren.“

Der Rechnungsprüfer empfehlen, die Regelung zu überprüfen, „nach der nur die DB AG den Zustand der Bahnanlagen bewertet.“  Fachminister Ramsauerließ habe dazu nur  erklären lassen, „der Sachverhalt sei zu komplex, um kurzfristig auf die Kritik einzugehen“.

Soweit das Handelsblatt.

Nicht nur den Stresstest in Stuttgart darf die Bahn selbst inszenieren, auch über die Verwendung der vom Bund erhaltenen Milliarden liefert sie dem BMVBS einen fantasiegeprägten Rechenschaftsbericht über deren Verwendung und steht offenbar unter keiner Kontrolle.

Die Mitglieder des BT-Verkehrsausschusses haben 2009 eine LuFV (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung) ersonnen oder zumindest beschlossen, die es der DB offenbar erlaubt, die ausbezahlten Investitionsgelder konzernintern so hin- und herzuschieben, dass ihre genaue Verwendung unkontrollierbar wird. Wem waren damals die „Gesetzgeber“ eigentlich verpflichtet? Ihren Wählern, den Bahnkunden oder wem sonst?

Die aktienrechtlich abgesicherten Manager dieses formal privatisierten Staatsunternehmens gehen bei einer solch konzernfreundlich gestalteten LuFV mit den versickernden Staatsgeldern natürlich gewinnorientiert um, und fordern dennoch jährlich von ihren Kunden überproportionale Preiserhöhungen. Wenn jetzt die Abgeordneten die „Verschlossenheit des Staatskonzerns bemängeln“ (Handelsblatt),  hätten sie lieber 2008 aufgepasst, als sie die seinerzeit schon als unbrauchbar erkennbare Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen DB und BMVBS absegneten.